David gegen Goliath?

Patienten werden in eine Medikamenten-Studie aufgenommen, um ein noch nicht zugelassenes, vielleicht viel versprechendes Medikament an sich testen zu lassen. Der Patient darf dabei hoffen, dass ihm dieses Medikament hilft und es ihm damit besser geht. Die Hoffnung der Pharmafirma ist möglichst viele Patienten zu finden, die bereit sind das Medikament auszuprobieren und es sich günstigenfalls heraus stellt, dass das Medikament wirksam ist und möglichst wenige Nebenwirkungen hat. Dann kann die Pharmafirma nach weiteren Studienrunden, die gleichermaßen positiv verlaufen müssen, die Zulassung des Medikaments beantragen und damit gewinnbringend auf den Markt gehen. Wenn es klappt für den Patienten und für die Pharmafirma eine klassische Win-Win-Option.
Medikamentenstudien werden an Kliniken durchgeführt. Die Pharmafirma schreibt der ausrichtenden Klinik dabei genau die Untersuchungen und Leistungen vor, die in der Klinik am Studienpatienten gemacht werden sollen. Dafür werden die Kliniken von der Pharmafirma bezahlt. Möchte die Pharma-Firma also regelmäßige Urin-Untersuchungen, Blutkontrollen und EKGs im Rahmen der Studie haben, dann kommt dafür nicht die Krankenkasse des Patienten, sondern die Pharmafirma auf. Das ist vertraglich geregelt.
Es gibt jedoch einen kleinen Bereich, den nennt man „Grundversorgung“, für den muss dennoch weiterhin die Krankenkasse des Patienten aufkommen. Es handelt sich dabei um Untersuchungen im Krankenhaus, die routinemäßig bei einem bestimmten Krankheitsbild sowieso gemacht würden, die im engeren Sinne also keine Studienleistungen sind.
Kassenpatienten sehen ihre ärztlichen Rechnungen bekanntlicherweise nie, aber Privatpatienten bekommen ihre Arzt- und Klinikrechnungen nachhause geschickt und können genau sehen, welche Leistungen erbracht wurden und was sie kosten.
Ziemlich kompliziert durch diese ganzen Rechnungszusammenhänge durchzusteigen, aber einmal verstanden, dürfte es dennoch klar sein.

Was aber ist, wenn eine Rechnung nicht stimmt.....

und z.B. Leistungen auf der Rechnung stehen, die dort nicht hin gehören, weil sie eben von der Pharmafirma und nicht vom Patienten bzw. seiner Krankenkasse zu tragen sind? Und was ist, wenn das bedeuten würde, dass das Studien-ausrichtende Krankenhaus von der Pharmafirma bereits für seine Leistungen am Studienpatienten entschädigt wurde und jetzt laut Rechnung erneut vom Patienten bzw. von seiner Kasse die Kosten einfordert ?
Mhh?
Wenn bei der Rechnungserstellung der Klinik versehentlich Fehler passiert sind, kann man dann als Privatpatient eine solche Rechnung genau so reklamieren, wie man es bei seiner KFZ-Werkstatt tun kann, wenn man den Eindruck hätte, eine Rechnung sei nicht korrekt ? So sollte es sein.
An wen im Krankenhaus könnte man sich wenden, wenn man in einer solchen Situation wäre? Wer könnte helfen eine Stornierung oder Korrektur der Rechnung zu erreichen oder hätte wenigstens erst mal ein offenes Ohr für das Anliegen?

Es ist wichtig, dass man als Patient in einer solchen Situation selbstbewusst an der Sache dran bleibt und mehrere Ansprechpartner in der Klinik sucht, die mit Abrechnungen, Rechnungserstellung und Patientenmanagement zu tun haben. Ich denke, bei einer dieser Stellen würde man mit einer sachlichen und höflichen Anfrage in so einem Fall Gehör finden.
Sich "ordentlich" zu beschweren ist nicht leicht. Beide, derjenige, der sich beschwert und derjenige, der die Beschwerde annimmt, sollten unbedingt professionell damit umgehen können und jegliche emotionale Haltung dazu vermeiden, sonst kommt es u.U. zu ungewollten Kränkungen.
In Unternehmen werden Führungskräfte aus allen Abteilungen in Konflikttraining geschult. Zum ABC gehört, dass man an jeden Konflikt zwischen zwei Personen so heran gehen soll, indem man zunächst auf der Gefühlsebene klärt „Ich bin okay“, „du bist okay“, aber „die Sache ist nicht okay“.

Fast alle Kliniken haben ein Beschwerdemanagement zu ihrer eigenen Qualitätssicherung installiert. Es gibt dazu häufig einen Patientenbeirat oder einen ehrenamtlichen Patientenvertreter, der bei Problemen die Patienten unterstützen kann, bevor man Geschütze wie Anwalt oder Presse auffahren muss. Das Beste aber ist immer noch sich an der Stelle freundlich zu einigen, an der der Konflikt entstanden ist.
Die Sache zu einem geklärten und zufriedenstellenden Abschluss zu bringen, könnte in einem hierarchisch aufgebauten und komplexen Kliniksystem  eventuell schwieriger werden als bei einer Rechnung von der KFZ-Werkstatt.