Finanzierungsrichtlinien von Vereinsaktivitäten der Leukämiehilfe RHEIN-MAIN e.V. (LHRM)

Unsere Prinzipien

Die LHRM verzichtet bewusst auf aggressive Spendeneinwerbung durch Postwurfsendungen, sondern hofft auf die Zufriedenheit ihrer Mitglieder und Förderer.

Die finanziellen und ideellen Unterstützungen von pharmazeutischen und kommerziellen Unternehmen an Patientenorganisationen werden von den Entscheidungsträgern und der allgemeinen Öffentlichkeit manchmal mit Skepsis betrachtet. Einige glauben, dass pharmazeutische Unternehmen Patientenorganisationen zur Einhaltung ihrer Vermarktungsstrategien zwingen. Dieser Strategie haben wir uns nie ausgesetzt gefühlt und hätten deshalb auch nie Gelder von diesen Unternehmen angenommen.

Neuerdings sind einige (gemeinnützig anerkannte) Institutionen dazu übergegangen, bisher unabhängige Patientenorganisationen, Verbote zum Umgang mit kommerziellen Unternehmen auszusprechen: Selbsthilfegruppen, die finanzielle Unterstützung von diesen o.g. Institutionen beantragen wollen, müssen sich vertraglich verpflichten, keinerlei Kontakte zu pharmazeutischen oder anderen kommerziellen Unternehmen zu unterhalten. Die LHRM geht an dieser Stelle einen anderen Weg.

Die LHRM war und ist immer bemüht, den Bedürfnissen von Patienten und Angehörigen zu entsprechen. Diesen Service kann die LHRM nur unabhängig mit der Unterstützung vieler Geldgeber verwirklichen. Anderenfalls müsste die LHRM beispielsweise höhere Mitgliedsbeiträge verlangen und könnten unsere Veranstaltungen nicht mehr kostenfrei anbieten.

Um den Ruf der LHRM zu wahren und zu zeigen, dass die LHRM keine kommerziellen Pläne verfolgt, gelten detaillierte Richtlinien für Zusammenarbeit mit bzw. Unterstützung durch pharmazeutischen und anderen kommerziellen Unternehmen.

Richtlinien für Finanzierungsvereinbarungen mit kommerziellen Unternehmen

Einführung

Die LHRM e.V. freut sich über Spenden, Zuwendungen und Sponsoring von Unternehmen zur Finanzierung bestimmter Projekte und zur Förderung des Wachstums und der Entwicklung des Vereins um den Patientenbedürfnissen gerecht zu werden.

Im Folgenden werden die Richtlinien der  für kommerzielle Finanzierungen dargelegt. Darüber hinaus werden verschiedene Grundsätze, die bei der Entscheidungsfindung von LHRM Anwendung finden, aufgeführt. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben, eine Definition aller denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten zu geben.
Diese Richtlinien gelten für jede Form von potenziellen Beziehungen mit Unternehmen aus sämtlichen Wirtschaftszweigen.

Die Richtlinien beruhen auf den Finanzierungsvereinbarungen mit kommerziellen Unternehmen/Konzernen und der Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittel-Industrie e.V. (FSA) bzw. der Europäischen Vereinigung der Pharmazeutischen Industrie und ihrer Verbände (EFPIA = European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations).

LHRM e.V. finanziert sich...

  1. aus Geldspenden, (Zuwendungen von Privatpersonen, von Institutionen, von der forschenden Arzneimittelindustrie, Spenden anderer Unternehmen, von Benefiz-Veranstaltungen). Diese Mittel sind in der Regel nicht an bestimmte Projekte gebunden, sondern dienen den in der Satzung festgelegten Zielen der LHRM.
  2. aus Sachspenden, (wie etwa die zur Verfügungstellung von kostenlosen Räumen und sonstiger Infrastruktur für die Verwaltung)
  3. aus Sponsorengeldern, die LHRM für einen bestimmten Zweck (ein Projekt) zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind zweckgebunden.
  4. aus Zuwendungen öffentlicher Einrichtungen wie etwa Krankenkassen oder Stiftungen.

LHRM unterscheidet den Begriff des Sponsorings von der Zuwendung von Spenden (in Anlehnung an die Begriffsdefinition des BaFin im Sponsoringerlass vom 18.2.1998)

  • Wesensmerkmal des Sponsorings ist die in einem Kooperationsvertrag festgelegte ziel- und projektbezogene Zusammenarbeit zwischen Sponsor und LHRM mit dem Ziel des Sponsors, eine kommunikative Gegenleistung zu erhalten (z.B. Verbesserung des Unternehmensimages, besseres Verstehen von Patienten-Interessen, Außenwirkung als sozialer Sponsor, Kommunikation von Patientenbedürfnissen).
  • Wesensmerkmal von Spenden ist die nicht unternehmensbezogene selbstlose Zuwendung von Geld- oder Sachspenden, die nicht an ein Projekt oder an einen Werbeeffekt gebunden sind. Spender fördern ausschließlich die in der Satzung festgelegten Ziele von LHRM.

Richtlinien für den Umgang mit Sponsoren-Mitteln

  1. LHRM richtet seine fachliche und politische Arbeit ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen von den von ihr vertretenen Patienten mit hämatologischen Erkrankungen und deren Angehörigen aus. Um ihren Auftrag der Interessenvertretung und Hilfestellung für Patienten sachgerecht wahrnehmen zu können, ist es für LHRM unabdingbar, seine Neutralität und Unabhängigkeit über die Inhalte der Arbeit strikt zu wahren.
  2. LHRM begrüßt das Interesse der Wirtschaft an einer solchen Zusammenarbeit und sieht hier die Chance zu einem gleichberechtigten Dialog. Das Ansehen, insbesondere das Vertrauen in die absolute Unabhängigkeit und Neutralität von LHRM, darf jedoch durch mögliche Sponsorenaktivitäten in der Öffentlichkeit keinesfalls gefährdet werden. Deshalb ist vor jeder Sponsoringentscheidung im Einzelfall abzuwägen, ob zwischen der zu erwartenden finanziellen Unterstützung aus dem Sponsoring und der Außenwirkung der zu erbringenden Gegenleistung (etwa Platzierung des Logos, gemeinsamer Auftritt in der Öffentlichkeit) ein vertretbares Verhältnis besteht. LHRM kann auch keine Zusammenarbeit akzeptieren, die die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet oder gar ausschließt.
  3. LHRM wirbt insbesondere weder mittel- noch unmittelbar für Produkte und beteiligt sich auch keinesfalls an der Produktwerbung von Unternehmen. Vielmehr sieht es LHRM als seine Pflicht an, Patienten über Forschungsanstrengungen sowie über Erfahrungen mit Medikamenten, Medizinprodukten, Therapien und diagnostischen Verfahren zu informieren.
  4.  Entscheidungen über Projekte und Aktionen, sowie über deren Inhalte werden von LHRM unabhängig von Förderern oder Sponsoren getroffen.
  5. Die Verwirklichung und Zielsetzung von Einzelprojekten und Partnerschaften mit Wirtschaftsunternehmen wird von LHRM in einem Kooperationsvertrag festgehalten.
  6. Es wird grundsätzlich – wenn mehrere Sponsoren vorhanden sind – kein einzelner Sponsor bevorzugt.
    Der Fortbestand von LHRM darf durch eine einzelne Förderung nicht gefährdet werden.
  7. LHRM ist darum bemüht, Förderer aus den unterschiedlichsten Bereichen zu gewinnen. LHRM spricht als Gegenleistung für eine finanzielle Förderung keine Empfehlungen aus für einzelne Kliniken, Ärzte, Produkte oder Unternehmen.
  8. Sponsoren-Mittel sollten an ein bestimmtes, definiertes Projekt gebunden sein. Die Nennung des jeweiligen Sponsors ist z.B. auf Internetseiten von LHRM, in Veranstaltungseinladungen oder –plakaten in angemessener Form (in alphabetischer Reihenfolge ohne Logo) möglich.
  9. Werden von Sponsoren Unterstützungsleistungen ausschließlich mit dem Ziel angeboten, dem Sponsor einen vordergründigen Marketing-/Werbeauftritt zu ermöglichen, ist auf diesen Sponsor zu verzichten.
  10. Über Gespräche mit potentiellen Sponsoren und die Annahme von Sponsorengeldern entscheidet ausschließlich der Vorstand von LHRM
  11. Werden bestimmte Projekte mit Sponsorengeldern (mit-)finanziert, müssen die Sponsorengelder zu Projektbeginn auf dem Konto von LHRM eintreffen.
  12. Mitarbeiter aus Unternehmen der Pharmaindustrie dürfen innerhalb von LHRM keine bestimmte Funktion ausüben.
  13. Die Verwendung des Namens und des Logos von LHRM bedarf vorher der schriftlichen Zustimmung des Vorstands von LHRM.